Mitunter kann aus den neuen Plänen nicht herausgelesen werden, was nun Projektänderung ist und was bereits in der Baubewilligung vom 25. Mai 2015 enthalten war. Vergleicht man nun die Pläne des ursprünglichen Baugesuchs mit der Projektänderung, wird ersichtlich, dass insbesondere eine neue Fassadengestaltung geplant wird, zudem wurden die Ausmasse des Anbaus, die Gestaltung des Wintergartens und der Balkone geändert sowie neu ein Treppenhaus an der Westfassade hinzugefügt. Es ist offensichtlich, dass in diesem Zusammenhang nicht mehr von einer untergeordneten Projektänderung gesprochen werden kann.