Sinn und Zweck der Befristung der Geltungsdauer einer Baubewilligung besteht darin, dass ewige Baustellen weder im Interesse der Öffentlichkeit noch im Interesse der Nachbarschaft liegen. So kann durch die Befristung sichergestellt werden, dass die Nachbarschaft und die Behörden nicht auf Dauer im Ungewissen gelassen werden, ob eine geplante Baute doch noch ausgeführt wird.