Aus Gründen der Verhältnismässigkeit war die hier vorgenommene Projektanpassung zu erlauben. Der Bauherrschaft musste zugestanden werden, die Terrainsicherung zu überarbeiten, um das nachträglich ergangene Bundesgerichtsurteil umsetzen zu können. Wie bereits erwähnt, ist die Bauherrschaft primär selbst dafür verantwortlich, dass ihr Bauwerk die für den Gebrauchszweck nötige Stabilität aufweist. Sie darf – und muss unter Umständen – auch nachträglich noch Anpassungen technischer Natur vornehmen. Solange keine baugesetzlichen Bestimmungen und allgemeine Rechtsgrundsätze verletzt werden, wird die Baupolizeibehörde solche Anpassungen zulassen.