Nachdem die Baubewilligung, um deren Baufreigabe es hier geht, rechtskräftig geworden ist, hat das Bundesgericht – rund drei Monate später – letztinstanzlich in einem zivilrechtlichen Verfahren entschieden, dass die Bauherrschaft die zwanzig Erdnägel in der Liegenschaft der Beschwerdeführenden 2 zu entfernen habe (BGer 5A_319/2021 vom 2. Juni 2022). Die vorliegende Projektanpassung hat den Zweck, diesen Bundesgerichtsentscheid umzusetzen. Die Verschlankung der Winkelstützmauer soll offensichtlich dazu dienen, die Umsetzung möglichst einfach und kostengünstig zu machen.