2 von 3 7. Zulässigkeit der nachträglichen Projektanpassung 7.1 Die Beschwerdeführenden 2 bringen weiter vor, dass eine Projektänderung überhaupt nicht zulässig und auch die Stadt mit Entscheid vom 22. August 2022 das Einreichen einer Projektvariante ausdrücklich untersagt habe. 7.2