Im vorliegenden Fall hat die Bauherrschaft für das Erstellen des Bauwerks ein Ingenieurbüro beigezogen (vgl. E._____, Statische Berechnung für Böschungssicherung vom 14. September 2022 [Bericht des Bauingenieurs]). Die Vorinstanz hat das Projekt und die Berechnungen des Bauingenieurs auf Plausibilität und Realisierbarkeit hin überprüfen lassen (siehe Erw. 3.2). Die Überprüfung führte aufgrund einer gemeinsamen Besprechung von Prüfingenieur und Bauingenieur, die am 26. September 2022 stattfand, zu Anpassungen im Plan (Revisionsdatum 4. Oktober 2022) und in den Berechnungen (Revisionsdatum 28. September 2022).