Hat die Baupolizeibehörde in Bezug auf die Festigkeit einer Baute Bedenken, kann sie die notwendigen statischen Berechnungen und Abklärungen veranlassen. Erforderlichenfalls kann sie die Bauherrschaft verpflichten, ein entsprechendes Fachbüro beizuziehen und nach dessen Anordnungen zu bauen (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau [VGE] vom 20. November 2014 [WBE.2013.545], Erw. 2.2). 4.3