Es liegt im Wesen von Grundstücken und Gebäuden, dass ihre Benutzer oder Bewohner mit mehr oder weniger grosser Regelmässigkeit wechseln. Daher muss die Zonenordnung abstrakt, d.h. losgelöst von den konkreten Einwirkungen in der Nachbarschaft und unabhängig von Personen und ihren Verhältnissen auf durchschnittliche, objektivierte Bedingungen abstellen und so auch ausgelegt werden. Die Prüfung des funktionalen Zusammenhangs wie auch die immissionsbezogene Beurteilung des Vorhabens erfolgen rein abstrakt, anhand der Eigenschaften des jeweiligen Betriebstyps und losgelöst von den konkreten Einwirkungen in der Nachbarschaft.