Mit der nun beantragten Verlängerung der Öffnungszeiten würde in der Nacht von Freitag auf Samstag gar ein 24-Stunden-Betrieb ermöglicht, in der Nacht von Samstag auf Sonntag beinahe. Mit der der Beschwerdeführerin bereits zugestandenen Verlängerung der Öffnungszeiten hat der Gemeinderat deren Bedürfnis zur Durchführung von nächtlichen Veranstaltungen bereits grosszügig Rechnung getragen.