chend von den Regelungen gemäss den Absätzen 1 und 3 andere Öffnungszeiten bewilligen. Er kann a) die Öffnungszeiten der einzelnen Betriebe auf Dauer oder längere Frist erweitern oder einschränken; b) den einzelnen Betrieben für bestimmte Anlässe die Verlängerung der Öffnungszeiten bewilligen, soweit es die Verhältnisse erlauben; c) für lokale Anlässe generelle Freinächte bestimmen. 4 Hotelgäste dürfen jederzeit bedient werden.