3 von 10 3 An Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauf folgenden Tag sind die Gastwirtschaftsbetriebe um 00.15 Uhr zu schliessen. 3bis Der Gemeinderat kann nach Massgabe der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung abwei-