Soweit der Gemeinderat überdies ausführe, die Polizei könne nicht kontrollieren, ob nach 04.00 Uhr keine weiteren Besucher eingelassen würden, verkenne er die Aufgabe der Polizei. Es sei Sache der Betreiber des B._____ Clubs, dafür besorgt zu sein, dass von der Verlängerung der Öffnungszeiten nur gerade diejenigen Besucher profitierten, welche sich bis 04.00 Uhr im Betrieb aufhielten. Solange alles ordnungsgemäss ablaufe, bedürfe es keiner Polizeieinsätze.