Eine flächendeckende Ausdehnung der Öffnungszeiten könne im Bereich der Sicherheit, Ruhe und Ordnung unerwünschte Folgen nach sich ziehen, was sich bei anderen, vergleichbaren Städten zeige. Daran ändere sich auch nichts, dass keine Einwendungen eingegangen seien. Auf Grund der sensiblen Anwohner sei es in Bezug auf andere Gastwirtschaftsbetriebe in der Nachbarschaft in der Vergangenheit zu polizeilichen Ausrückungen gekommen. Aus genannten Gründen und in Anlehnung an das pflichtgemässe Ermessen habe der Gemeinderat in Anwendung der geltenden Gastgewerbegesetzgebung, sowie anhand der lokal verstetigten Praxis das Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten abzulehnen. 2.3