Der Gemeinderat wies das Gesuch ab. Er begründete dies im Wesentlichen damit, dass der Club bereits über generell verlängerte Öffnungszeiten an allen Tagen verfüge. Kein anderer Betrieb in der weiteren Umgebung (S._____, T._____, U._____) verfüge über dauerhaft verlängerte Öffnungszeiten. Im Kanton Aargau gebe es nur wenige vergleichbare Clubs, die über Öffnungszeiten bis 05.00 Uhr oder 06.00 Uhr verfügten. Gesuche für dauerhaft verlängerte Öffnungszeiten von anderen Betrieben seien in der Vergangenheit ausserdem abgelehnt worden. Für andere Betriebe könne eine Bewilligung sodann eine Signalwirkung nach sich ziehen.