Es muss sich handeln um "in Wohnquartiere passende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte, die keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen". Für die Zonenkonformität von Bedeutung ist somit einerseits, dass der Betrieb keine erheblich grösseren Auswirkungen entfaltet, als sie mit dem Wohnen üblicherweise entstehen.