Verwaltungsrecht, 8. Auflage 2020, Rz. 409). 3.3 Das kommunale Recht umschreibt die Nutzungsbestimmungen für die Wohnzone W2 folgendermassen (§ 12 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung vom 20. Juni 1997, Fassung vom 21. November 2003 [BNO]): §12 Wohnzone W2 1 Die Wohnzone W2 ist für Einfamilienhäuser und Reiheneinfamilienhäuser, Gruppenhäuser, Terrassenhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser bis zu 6 Wohnungen bestimmt. Nichtstörende Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr sind zugelassen.