Entscheidet sich die Beschwerdeführerin für die Anpassung, hat sie dem Gemeinderat ein entsprechendes Projekt zur Bewilligung einzureichen. Für die Einreichung eines angepassten Projekts erscheint eine Frist von drei Monaten als angemessen. Über die Bewilligungsfähigkeit eines allfälligen Anpassungsprojekts und die Frist für dessen Umsetzung hat der Gemeinderat im ordentlichen Baubewilligungsverfahren zu befinden. Entscheidet sich die Beschwerdeführerin demgegenüber für den Rückbau der Anlage, ist dieser ebenfalls innert drei Monaten vorzunehmen.