zumal in der fraglichen Zone bereits mehrere Solaranlagen bewilligt wurden (gemäss den Luftbildern des Geoportals des Aargauischen Geografischen Informationssystem [AGIS] beispielsweise auf den Parzellen bbb, 268 und 443). Im Wesentlichen müssten hierzu wie schon ausgeführt (Ziff. 3.2.3) die bereits montierten Solarmodule so ergänzt (oder reduziert) und die bestehenden Aussparungen (allenfalls mit Blindmodulen) derart geschlossen werden, dass optisch eine zusammenhängende kompakte Fläche entsprechend den Beispielen in den Abbildungen 11 und 13 des kantonalen Merkblatts resultiert. 3.3.2 Wird durch die Errichtung von Bauten ohne Baubewilligung, unter Verletzung einer solchen oder auf