3.2.3 Wie ausgeführt schreibt das Bundesrecht in Art. 32a Abs. 1 lit. d RPV selbst für baubewilligungsfreie Solaranalgen vor, dass sie in kompakt zusammenhängenden Flächen ausgeführt sein müssen. Zweck dieser Vorgabe ist es, auf rechteckige, parallel zur Dachfläche erstellte Solaranlagen hinzuwirken und ein unruhiges Bild zu vermeiden. Solaranlagen mit rechteckiger Form sind nicht nur optisch regelmässig sehr gut integriert, sie sind auch ökonomisch sinnvoll, da sie einfach ausgeführt werden können.