b RPG nicht verlangt und wäre mit Blick auf die Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen kommunaler Ortsbildschutzzonen wie beispielsweise die "Bäderzone" T._____ (Kernbereich), die "Schutzzone Kirchenbezirk" U-Strasse, die "Schlosszone" Böttstein, die "Ortsbildschutzzone" V._____ oder die Zone "Klosterhalbinsel" W._____ gesetzestechnisch auch gar nicht umsetzbar. Gemäss den Materialien ist es dem Bund mit "klar umschriebenen Typen" darum gegangen zu verhindern, dass das neue Bundesrecht umgangen wird mit einer ausufernden Schutzzonendefinition.