Derzeit bestehen bezüglich der Kleinstwindanlagen noch zu viele unbekannte Parameter, die insbesondere die zu erwartenden Lärmimmissionen sowie mögliche Blendwirkungen betreffen, die durchaus erhebliche Auswirkungen auf die Umgebung haben können, womit sie nicht mehr als Bauvorhaben von geringer Bedeutung gelten dürften. So stellte der Regierungsrat in der Interpellationsbeantwortung auch klar, dass solche Mikrowindanlagen aufgrund des aktuellen Stands der Technik und den bestehenden rechtlichen Grundlagen nicht als Bagatellbauten eingestuft werden können (vgl. Beantwortung Interpellation, Frage 7).