Auch wenn sich die Energiestrategie ebenfalls an Gemeinden und die Bevölkerung richten soll, da grundsätzlich alle von einer sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Energieversorgung abhängig sind, ergeben sich daraus jedoch keine konkreten und rechtsverbindlichen Handlungsanweisungen gegenüber kommunalen Behörden oder einzelnen Privaten. Vielmehr wird auch in der Energiestrategie darauf hingewiesen, dass es für kleine Windkraftanlagen eine Regelung in der kommunalen Nutzungsplanung braucht – eine solche fehlt jedoch gerade im vorliegenden Fall.