So lässt sich aus der Energiestrategie einzig die Stossrichtung der kantonalen Energiepolitik für die nächsten zehn Jahre ableiten, wobei sie mitunter die zukünftige Planung und Beratung im Parlament erleichtern soll. Auch wenn sich die Energiestrategie ebenfalls an Gemeinden und die Bevölkerung richten soll, da grundsätzlich alle von einer sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Energieversorgung abhängig sind, ergeben sich daraus jedoch keine konkreten und rechtsverbindlichen Handlungsanweisungen gegenüber kommunalen Behörden oder einzelnen Privaten.