Kleine Windkraftanlagen erfordern eine Regelung in der kommunalen Nutzungsplanung. Sie sind in Industrie- und Gewerbezonen zonenkonform. Kleinwindanlagen haben in der Regel einen tiefen Wirkungsgrad und eine geringe Produktion. Die spezifischen Zonenvorschriften (z.B. Gebäudehöhen) 2 von 5 sind einzuhalten. Der Standort muss zudem für eine Windkraftanlage geeignet sein. Der rechnerische Nachweis des Windpotenzials gemäss Beschluss 2.3 muss, ausgehend von der Windpotenzialkarte Aargau, erbracht werden Beschlüsse […] 2. Kleine Windkraftanlagen (weniger als 30 m Gesamthöhe)