Nachdem der Gemeinderat in seinem Entscheid vom 10. Juli 2023 bereits eine materielle Beurteilung des Baugesuchs für die kleine Windkraftanlage vorgenommen hat bzw. das Gesuch gestützt auf die Ausführungen im Richtplan direkt abgewiesen hat, sind mit Blick auf die Prozessökonomie die nachfolgenden Ausführungen angebracht. 4.2 Aus dem Richtplan des Kantons Aargau kann im Kapitel E.1.3 Windkraftanlagen betreffend der kleinen Windkraftanlagen Folgendes entnommen werden: "[…]