In materieller Hinsicht sind die Verfügungen inhaltlich aufeinander abzustimmen und dürfen keine Widersprüche enthalten. In formeller Hinsicht sorgt die für die Koordination verantwortliche Behörde unter anderem für eine gemeinsame öffentliche Auflage aller Gesuchsunterlagen und möglichst für eine gemeinsame oder gleichzeitige Eröffnung der Verfügungen (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts [BGer] 1C_238/2021 vom 27. April 2022, Erw. 1.3.2 mit zahlreichen Hinweisen). 2.3