Nachdem die Hundeleinenpflicht und das vorliegende Projekt derart eng miteinander verknüpft sind, dass sie sich gegenseitig bedingen, muss demgemäss für eine hinreichende Koordination der verschiedenen Verfahren gesorgt werden. Das Koordinationsgebot verlangt eine materielle und soweit möglich formelle Koordination der für die Errichtung oder Änderung einer Baute erforderlichen Verfügungen. In materieller Hinsicht sind die Verfügungen inhaltlich aufeinander abzustimmen und dürfen keine Widersprüche enthalten.