folgende Übertragung eines Sechstels von der Parzelle 250 auf die bisher am Miteigentum nicht beteiligte Parzelle 248 ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer erlaubt war (vgl. E 3a in fine). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass vorliegend mangels anderer Feststellung aktuell Miteigentum zu gleichen Teilen besteht (Art. 646 Abs. 2 ZGB). (…) 6 von 6