Den Luftbildern der Onlinekarten des Kantons Aargau kann entnommen werden, dass die R-Strasse bis ins Jahr 2001 auf ihrer Nordseite nur drei Einfamilienhäuser (auf der Parzelle ggg, dem Baugrundstück sowie der Parzelle der Beschwerdeführenden) erschlossen hat. 2002 wurde der Schild südwestlich an die Bauparzelle angrenzend bis zur S-Strasse mit Einfamilienhäusern überbaut. Damit einhergehend wurden in der Tiefgarage unter den Parzellen ccc, ddd, eee und fff 12 Abstellplätze erstellt, welche über die R-Strasse erschlossen sind. Dabei wurde die fragliche Strasse bis ans Ende der Parzelle kkk befestigt.