Dem Gemeinderat jedenfalls sei es nicht wohl beim Gedanken, Mobilfunkanlagen zu bewilligen, bei denen die Einhaltung der Grenzwerte nicht kontrolliert werden könne. Er könne die Zweifel der Einwendenden nachvollziehen und verlange nun endlich eine lückenlose Klärung der offenen Fragen. 2.4 Beurteilung