Mehrere Fragen seien aber noch immer nicht beantwortet. Die Abteilung für Umwelt BVU verkenne zudem mit ihrem Hinweis bezüglich Kompetenzen an den Gemeinderat, dass im Kanton Aargau die Gemeinden für die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens verantwortlich seien. Dass der Kanton für den Vollzug der NISV verantwortlich sei, ändere daran nichts. Es müsste nicht nur der Beschwerdeführerin, sondern auch dem Kanton, insbesondere dem BVU, daran liegen, die offenen Fragen zu klären, auch wenn diese technischer Natur seien. Dem Gemeinderat jedenfalls sei es nicht wohl beim Gedanken, Mobilfunkanlagen zu bewilligen, bei denen die Einhaltung der Grenzwerte nicht kontrolliert werden könne.