Es liege nicht zuletzt an der Beschwerdeführerin, dass das Verfahren noch nicht habe abgeschlossen werden können. Der Vorwurf der Rechtsverzögerung sei rechtsmissbräuchlich. Statt auf das Baugesuch nicht einzutreten, habe der Gemeinderat die offenen Fragen wohlwollend der Abteilung für Umwelt BVU unterbreitet. Es bestünden gravierende Vollzugsdefizite. Die Abteilung für Umwelt BVU habe über ein Jahr für die Beantwortung der Fragen benötigt. Mehrere Fragen seien aber noch immer nicht beantwortet.