Weiter legte sie dem Gemeinderat nahe, das Baubewilligungsverfahren ordentlich fortzusetzen. Einen Monat später, am 24. Februar 2021, informierte der Gemeinderat die Beschwerdeführerin, dass er mangels Vorliegen der einverlangten Unterlagen die kantonale NIS-Fachstelle um entsprechende Erklärungen bitten werde. Gleichentags wandte er sich an die NIS-Fachstelle der Abteilung für Umwelt