Fünf Monate später, am 3. September 2020, führte der Gemeinderat eine Einwendungsverhandlung durch. Fast drei Monate später, am 25. November 2020, verlangte der Gemeinderat mit Frist bis 31. Januar 2021 von der Beschwerdeführerin weitere Unterlagen mit der Begründung, ohne dieselben könne die Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit nicht erfolgen. Die Beschwerdeführerin wies – statt die verlangten Unterlagen einzureichen – den Gemeinderat am 31. Januar 2021 schriftlich detailliert auf die Kompetenzenlage hin und verwies diesbezüglich auf die Abteilung für Baubewilligungen BVU. Weiter legte sie dem Gemeinderat nahe, das Baubewilligungsverfahren ordentlich fortzusetzen.