Gegen das Baugesuch gingen zwei Einwendungen ein, zu welchen sich zunächst die Abteilung für Umwelt BVU mit Eingabe vom 14. Mai 2019 äusserte. Der Gemeinderat klärte sodann fast ein Jahr später, im März 2020, die Zuständigkeiten für die Einwendungsbehandlung bei der Abteilung für Baubewilligungen BVU ab und gewährte der Beschwerdeführerin anschliessend Frist zur Stellungnahme zu den Einwendungen, welche diese mit Eingabe vom 15. April 2020 wahrte. Fünf Monate später, am 3. September 2020, führte der Gemeinderat eine Einwendungsverhandlung durch.