Der Verfahrensablauf vor der Baubewilligungsbehörde gestaltete sich hier im Wesentlichen wie folgt: Das Baugesuch der Beschwerdeführerin für den Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage wurde wie erwähnt am 8. Januar 2019 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Der Gemeinderat veranlasste daraufhin Publikation und öffentliche Auflage und unterbreitete das Baugesuch der Abteilung für Baubewilligungen BVU zum Erlass der betreffenden Teilverfügung. Diese erging am 3. April 2019 und enthielt die kantonale Zustimmung. Gegen das Baugesuch gingen zwei Einwendungen ein, zu welchen sich zunächst die Abteilung für Umwelt BVU mit Eingabe vom 14. Mai 2019 äusserte.