Die Beschwerdeführerin ist Gesuchstellerin des Baugesuchs, dessen Verfahrensdauer vorliegend streitgegenständlich ist, womit sie ohne Weiteres ein aktuelles schutzwürdiges Interesse an der Behandlung ihrer Rechtsverzögerungsbeschwerde hat. 1.4 Zwischenfazit Nachdem die formellen Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, ist auf die Rechtsverzögerungsbeschwerde einzutreten. 2. Rechtliche Würdigung 2.1 Allgemeines zur Rechtsverzögerung