Das wurde denn auch seitens eines Mitarbeiters der Gutachterin der Reflexionsstudie mit E-Mail vom 7. Dezember 2022 bestätigt. Die Aussage des Gemeinderats im angefochtenen Beschluss, dass die Reflexionsstudie zum Schluss komme, dass die Liegenschaft an der R-Strasse übermässig beeinträchtigt sei und (deshalb) eine Massnahme zur Reduktion der Blendwirkung angezeigt sei, steht im Widerspruch zur Reflexionsstudie und lässt sich nicht bestätigen. Die Blendintensität wurde vorinstanzlich weder im Reflexionsgutachten ermittelt noch ist ein Augenschein aktenkundig, an welchem die Wahrnehmungen hinsichtlich der Blendwirkungen seitens der Entscheidbehörde dokumentiert wären.