Entgegen der Auffassung des Gemeinderats wird mit der Reflexionsstudie nur eruiert, ob im konkreten Fall eine Übermässigkeit der Blendwirkung möglich erscheint, was zur Folge hat, dass der Gemeinderat die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen hat. Das wurde denn auch seitens eines Mitarbeiters der Gutachterin der Reflexionsstudie mit E-Mail vom 7. Dezember 2022 bestätigt.