Aus dem Umstand, dass die errechnete (theoretische) Blendwirkungsdauer auf den Beobachtungspunkt BPZ nach Meinung der Gutachterin die Richtwerte von Swissolar überschreiten und als kritisch zu beurteilen sind, lässt sich ohne die Ermittlung der Blendintensität nicht auf die vom Gemeinderat behauptete Übermässigkeit der Blendwirkungen der umstrittenen PV-Anlage schliessen. Im Rahmen der Reflexionsstudie wurde nun aber weder die Blendintensität ermittelt noch eine Aussage bezüglich der Übermässigkeit gemacht.