5.3.2 Im konkreten Fall befasst sich die Reflexionsstudie, auf die sich der Gemeinderat in seinem Entscheid stützt, mit der Reflexionsdauer, ohne jedoch die Blendungsintensität zu berücksichtigen. Aus dem Umstand, dass die errechnete (theoretische) Blendwirkungsdauer auf den Beobachtungspunkt BPZ nach Meinung der Gutachterin die Richtwerte von Swissolar überschreiten und als kritisch zu beurteilen sind, lässt sich ohne die Ermittlung der Blendintensität nicht auf die vom Gemeinderat behauptete Übermässigkeit der Blendwirkungen der umstrittenen PV-Anlage schliessen.