Mit den in der Tabelle 2 zu entnehmenden Empfehlungen und Richtwerte kann keine Einschätzung oder Bewertung vorgenommen werden, ob die vorliegende Reflexionseinwirkung als gesetzlich zulässig oder unzulässig zu betrachten ist. Die Parameter in der Tabelle 2 können gemäss nachstehender Abbildung interpretiert werden. (…)