5.3.1 Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob aus den vorinstanzlichen Abklärungen auf Übermässigkeit der von der PV-Anlage ausgehenden Immissionen zu schliessen ist. Der Gemeinderat stützt sich in seinem Entscheid auf die Reflexionsstudie, welche dazu folgende Aussagen enthält: " 2.3 Zusammenfassung der Resultate (…)