Die Blendungen hätten in jenem Fall gemäss den Berechnungen des Gutachters pro Tag, an dem sie auftreten könnten, an den fünf bestimmten Immissionsorten je während ca. 20 bis 40 Minuten das Mass einer Absolutblendung erreicht. Das BAFU deutete diesbezüglich an, dass nicht einfach auf die Zeitdauer, während der eine Absolutblendung vorliege, abzustellen sei, sondern auch berücksichtigt werden sollte, wie intensiv die Reflexionen während dieser Zeit seien (BGer 1C_177/2011 vom 9. Februar 2012, E.5.4). 5.3