Sodann berücksichtigte das Bundesgericht die Vernehmlassungen des Bundesamts für Umwelt BAFU, welches die konkreten Werte bezüglich Intensität des reflektierten Sonnenlichts in Relation zur Absolutblendung (Eine Absolutblendung liegt vor bei einer Leuchtdichte, an welche sich das Auge nicht mehr anpassen kann) sowie in Relation zur Leuchtdichte des direkten Sonnenlichts setzte. Die Blendungen hätten in jenem Fall gemäss den Berechnungen des Gutachters pro Tag, an dem sie auftreten könnten, an den fünf bestimmten Immissionsorten je während ca. 20 bis 40 Minuten das Mass einer Absolutblendung erreicht.