2 von 5 feststelle. Die Reflexionsstudie befasse sich lediglich mit der Dauer der Reflexionswirkung, die Leuchtdichte werde jedoch in der Reflexionsstudie nicht berücksichtigt. Die Verfasser der Reflexionsstudie würden denn auch bestätigen, dass lediglich die theoretisch möglichen Blenddauer berechnet worden sei, dass eine allgemeine und nicht eine standortbezogene Empfehlung abgegeben worden sei, und dass weitere Untersuchungen vorgenommen werden müssten. Es stellt sich somit die Frage, ob im Zeitpunkt des Entscheids überhaupt die Entscheidgrundlagen für eine Beurteilung der Immissions-