2 von 3 er etwa den Begriff "Gebäudeumfang" verwendet hätte. Der Begriff Fassadenlänge kann demnach nur so verstanden werden, als damit die jeweilige Fassadenlänge auf der fraglichen Gebäudeseite gemeint ist. Hierfür spricht auch der Umstand, dass der Begriff der Fassadenlänge in der fraglichen Bestimmung im Singular verwendet wird. Der Einwand des Gemeinderats, wonach der Wortlaut für die Interpretation des Begriffs Fassadenlänge keine eindeutige Antwort liefere, erweist sich nach dem Gesagten als nicht stichhaltig. Auch die historische Betrachtungsweise führt zu diesem Schluss.