2.5.2, S. 14; AGVE 1997, S. 336 f.). Inwiefern mit dem Begriff "Fassadenlänge" alle Fassadenlängen in der Summe gemeint sein sollten, ist nach dem Gesagten nicht nachvollziehbar. Unter dem Begriff Fassadenlänge ist praxisgemäss nur eine Stirn- oder Seitenwand eines Gebäudes gemeint. Für die Summe aller Fassadenlängen ist denn auch üblicherweise vom Gebäudeumfang die Rede und nicht von der Fassadenlänge. Hätte der Verordnungseber also die Fassadenlängen in der Summe gemeint, so wäre es ihm ein Leichtes gewesen, die Bestimmung entsprechend zu formulieren, indem