Der Kanton Aargau ist im Jahr 2009 der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beigetreten. Die Vereinbarung hat zum Ziel, die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen (harmonisieren). Die Baubegriffe und Messweisen sind in der Bauverordnung (BauV) geregelt. § 16 BauV erklärt die Baubegriffe und Messweisen der IVHB als gültig und verweist auf die Begriffe und Messweisen in den Anhängen 1 und 2 BauV, welche den Anhängen der IVHB entsprechen. Die ergänzenden Bestimmungen zu den Baubegriffen und Messweisen finden sich in den §§ 16 bis 31 BauV. Hinter der Messweise eines Untergeschosses nach § 23 Abs. 2