die teleologische Auslegung besonders bedeutsam, weil es stets um die Erfüllung von Staatsaufgaben geht, die ihren je besonderen Zweck haben. In der Regel wir die teleologische Auslegung mit einer geltungszeitlichen Auslegung kombiniert, d.h. man fragt nach Sinn und Zweck einer Norm im Lichte der aktuellen Gegebenheiten und Wertvorstellungen. Vor allem bei der Anwendung jüngerer Normen gewinnt auch die historische Auslegung eine gewisse Bedeutung (vgl. zum Ganzen: TSCHANNEN/ZIM- MERLI/MÜLLER, a.a.O., § 25 N 5 mit weiteren Hinweisen).